Ulrike Jürschik, Caterina Kähler, Henrike Lindemann, Marvin Neubauer und Klara Podzuweit im Nachgang zum Wochenendseminar „Transformationshoffnung Recht?“

Ob Klimawandel, gesellschaftliche Polarisierung, Biodiversitätsverlust oder die zunehmende Bedrohung der öffentlichen Gesundheit durch Pandemien: Multiple soziale und ökologische Krisen der Gegenwart machen deutlich, dass ein „Weiter-wie-bisher“ an vielen Stellen keine Option ist. Tiefgreifende Wandlungsprozesse in der Art des Wirtschaftens, in unseren alltäglichen Routinen, im gesellschaftlichen Naturverhältnis und Weiterem – sprich: sozial-ökologische Transformationen – sind notwendig. Trotz zunehmender Proteste, Streiks und anderer aktivistischer Formate kommt der gesellschaftliche Wandel zu langsam voran. Die strukturelle Nicht-Nachhaltigkeit der Externalisierungsgesellschaft erfordert es, den Blick für die (Gestaltungs-)Möglichkeiten und Barrieren sozialen Wandels zu schärfen. Veränderungen werden kommen – es stellt sich nur die Frage, ob sie by design oder by disaster geschehen.
In den letzten Jahren ist, zum Beispiel im Rahmen von Klimaklagen, zunehmend das Recht als „Transformationshoffnung“ in Erscheinung getreten. Inwiefern ist diese Hoffnung berechtigt? Und was bedeutet diese neue gesellschaftliche Rolle des Rechts für Rechtswissenschaft und -praxis? Das Wochenendseminar „Transformationshoffnung Recht?“, das vom 28. bis 31.10.2022 auf dem Flensunger Hof in Mücke/Hessen stattfand, brachte einige Ergebnisse und Thesen zur Rolle des Rechts und von Jurist*innen in sozial-ökologischen Transformationsprozessen hervor. Diese sind für den folgenden Text in eine Ordnung gebracht worden. Die folgenden Ausführungen bilden damit also keine Eigenleistung der Verfasser*innen, sondern die Sicherung der Leistung der Seminargruppe.

Sozial-ökologische Transformationen – zur Einführung

1) Kein Wandel im Handeln ohne einen Wandel im Denken: Eine sozial-ökologische Transformation lässt sich nicht hierarchisch vollziehen. Maßgeblich ist der Rückhalt und die Legitimation der Menschen, die eine entsprechende Zukunftsvision stützen. Dabei sind sich vielfältige Hindernisse für Transformationsprozesse vor Augen zu führen. Pfadabhängigkeiten, die Transformationsprozesse hindern, entstammen nicht nur materiellen Infrastrukturen, wie dem Straßennetz, sondern auch mentalen Infrastrukturen, etwa der Bedeutung von nichtnachhaltigem Konsum für die alltägliche Lebensgestaltung. Für die Veränderung von mentalen Infrastrukturen braucht es Reflexion auf individueller sowie gesellschaftlicher Ebene. Die Diskurse um die Klimakrise und deren Lösungen sind zudem durchzogen von Machtverhältnissen. Sie sind somit alles andere als apolitisch oder rein wissenschaftlich zu beantworten.
Transformation ist ohne den Wandel in der Gesellschaft verankerter Ideologien und Werte nicht zu haben. Visionen können hier große Kraft entfalten und sind wichtig, um der Transformation eine Richtung zu geben und Hindernisse zu überwinden.

2) Mehr als Ökologie – Über das Zusammendenken verschiedener Transformationsprozesse: Es muss eine gute, gerechte, soziale, feministische, antirassistische alternative Lebensform angeboten werden, um die derzeitige kapitalistische und zerstörerische Gesellschaftsform zu transformieren. Es ist erforderlich verschiedene transformative Bewegungen, etwa die Umweltbewegung, Bewegungen des Antikolonialismus, des Feminismus, der sozialen Gerechtigkeit, im Sinne einer sozial-ökologischen Transformation zusammenzudenken und zu verknüpfen. So müssen u. a. die kolonialen Rohstoffabhängigkeiten und Ausbeutungsstrukturen aufgebrochen werden, um die Defossilisierung der Erde zu erreichen. Ansonsten droht Klimaschutz ein weißes Prestige-Projekt zu bleiben und zu scheitern. Auch Jurist*innen in Deutschland müssen sich mit der „MAAFA“ auseinandersetzen (Swahili: „große Tragödie“ – Überbegriff für die Verbrechen, die den Menschen auf dem afrikanischen Kontinent von Nicht-Afrikaner*innen zugefügt wurden, wie Versklavung, Kolonialisierung, Genozide, Ökozide, Neo-Kolonialismus, Nazismus, Rassismus). Die Auseinandersetzung mit der kolonialen Vergangenheit fordert ein Handeln nach dem Leitbild Care & Repair. Dieses beinhaltet die Anerkennung und Aufarbeitung der MAAFA (inkl. offizieller Entschuldigungen), Kompensation/Reparation (durch finanzielle Entschädigungen, z.B. Landrückgabe), Garantien der Nichtwiederholung (durch Gesetzesinitiativen, z.B. Ökozidgesetz) und Transformation als Schritte in eine postkoloniale Zukunft. 1

3) Eine andere Welt muss erstritten werden: Sozial-ökologische Transformationen verlangen den fundamentalen Umbau vieler Sektoren. Konflikte und Machtverschiebungen spielen dabei eine zentrale Rolle. Sozialer Wandel spielt sich zwischen Beharrungskräften, langfristigem Wandel und Kipppunkten ab. Er ist weder deterministisch noch voluntaristisch, d. h. er läuft weder allein nach vorgegebenen Gesetzmäßigkeiten ab, noch richtet er sich ausschließlich nach dem Willen der beteiligten Personen. Sozial-ökologische Transformation gelingt nicht nur dadurch, dass wir alle sie uns wünschen. Es braucht eine Analyse der gesellschaftlichen Konflikte und zentralen Akteure, Systeme und Dynamiken, die Beharrungskräfte entfalten. Werden sie nicht hinreichend beachtet oder gar verschleiert, lässt sich kein Wandel erreichen.

4) Wo Wandel entsteht: Viele Transformationstheorien beschreiben, dass das gesellschaftlich „Neue“ in den Zwischenräumen der herrschenden Ordnung wächst. In geschützten Räumen können neue (mentale) Infrastrukturen und soziale Praxen entstehen. Wird die herrschende Ordnung durch äußere Faktoren erschüttert, bekommen diese Nischenakteure und alternativen Praxen die Chance, als „soziale Innovationen“ zu wirken, Teile der Ordnung zu ersetzen und diese so zu verbessern. Häufig setzen Transformationsstrategien deshalb auf die Veränderungskeime an den gesellschaftlichen Rändern, in den Rissen und Nischen.

5) Die zwei Rollen sozialer Bewegungen: Es gibt mindestens zwei Arten, wie soziale Bewegungen an der Transformation mitwirken können. Sie können politisch-aktivistisch tätig sein und dadurch – als sog. „Landscape“ des politischen Systems – das Regime stören und Räume für Veränderung öffnen. Oder sie können in Nischen neue soziale Formen des Lebens und Wirtschaftens entwickeln und erproben, welche dann ins Regime Eingang finden können, sobald dieses durch äußere Krisen erschüttert oder politisch aufgebrochen wird. Beide Tätigkeitsformen und Typen von sozialen Bewegungen sind auf die je andere angewiesen und sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden. Entsprechend sind Allianzen von handlungswilligen Akteuren zu initiieren und zu fördern.

6) Nachhaltigkeitstransformation global denken: Transformation darf nicht nur zum Nutzen einiger weniger Staaten sein und dabei auf Kosten von Menschen in anderen Ländern gehen. Die Transformationsdiskurse, die in den Ländern des Globalen Nordens geführt werden, finden jedoch aufgrund vorherrschender globaler Machtstrukturen vorwiegend unter Ausschluss von Menschen des Globalen Südens statt. Ohne die Stimmen und Perspektiven des Globalen Südens sind die Lösungsansätze, die im Globalen Norden entwickelt werden, häufig nicht nur überwiegend im Interesse des Globalen Nordens, sondern beruhen oftmals auf der Nutzung und der Verfestigung neokolonialer Diskriminierungs- und Ausbeutungsstrukturen. Um der fortschreitenden Verhärtung dieser postkolonialen Strukturen entgegenzuwirken und eine global gerechte Transformation zu gestalten, ist es nötig, dass Akteur*innen aus dem Globalen Norden und dem Globalen Süden zusammenarbeiten. Rechts- und Lebensformen aus anderen Teilen der Welt können Anlass und Vorbild sein, unsere mentalen Infrastrukturen zu verändern. Gleichzeitig ist anzuerkennen, dass eine gleichberechtigte wechselseitige Beeinflussung von Akteur*innen des Globalen Südens und des Globalen Nordens vor dem Hintergrund der derzeit vorherrschenden Machtasymmetrie unmöglich ist.

Recht transformativ denken – Recht transformativ nutzen

7) Wir brauchen jedes Rechtsgebiet: Der Pluralismus der Transformationsmodelle geht einher mit einem Pluralismus der „Hebelpunkte“ und transformativen Praxen – auch im Recht. Hebel bestehen in allen ‚klassischen‘ juristischen Feldern der Gesetzgebung, Verwaltung, Gerichte. Sozial-ökologische Transformation ist ein Thema für alle Rechtsbereiche – im Privatrecht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht. Sei es die Entwicklung eines transformativen Wirtschaftsrechts oder die Einbeziehung des Arbeitskampfes in sozial-ökologische Kämpfe. Bestehendes Recht muss hinterfragt werden und neu gedacht werden. Wo verhindert Recht Transformation? Wo ermöglicht es Transformation? Was kann Recht für uns tun?

8) Recht als Problem, Recht als Lösung: Recht ist nicht nur Vehikel der Transformation, sondern auch eine Ursache der Krise, aus der ‚heraustransformiert‘ werden soll. Zur Initiierung und Dynamik der Triebkräfte des Wachstums hat ‚freisetzendes‘ Recht beigetragen. Die dadurch verursachten Umweltschäden sind durch das bisherige Umweltrecht nicht ausreichend verhindert worden. Transformatives Recht könnte als „Biosphärenrecht“ konzipiert werden. Es umfasst dann ein reformiertes Umweltrecht, ein Recht der stationären Wirtschaft und eine verfassungsrechtliche Institutionalisierung der Biosphäre. Gelingt es nicht, ein Recht zu etablieren, das die Biosphäre als Lebensgrundlage erhält, wird – ob gewollt oder nicht – nicht viel verbleiben, als das Recht zu einem Notstandsregime zu entwickeln, das knappe Ressourcen zuteilt.

9) Recht als Ausdruck von Machtverhältnissen: Recht ist eine verbindliche Konkretisierung der Politik und damit auch „Sprache der Macht“. Das Recht ist ein Mittel zur Machtausübung – bestehende Machtstrukturen sind ihm inhärent. Recht bildet Machtverhältnisse ab und reproduziert bzw. verstärkt sie. Deshalb stabilisiert es bestehende Machtverhältnisse, kann aber auch ein Instrument „transformationsorientierter“ Politik sein, wenn es diese Machtverhältnisse aufbricht. Mit Blick auf Aktivismus kann Recht beispielsweise Repressionsinstrument, Repressionsabwehrinstrument und ein Instrument für aktivistische Störungen des Regimes sein. Wir kommen als Jurist*innen vielleicht nicht unmittelbar an die in der Gesellschaft vorherrschenden Ideologien heran. Wir können als Jurist*innen aber Ideologien im Recht aufdecken und damit angreifbar machen.

10) Recht gut im Gespräch: Transformationsprozesse gehen mit erheblichen Konflikten zwischen gesellschaftlichen Gruppen einher: Das Recht ist ein Instrument zur Konfliktaustragung und Konfliktordnung. Jurist*innen haben die Aufgabe, das Recht für alle Akteursgruppen innerhalb von Transformationsprozessen zugänglich und nachvollziehbar zu machen. Recht eröffnet eine eigene Ebene kommunikativer Gestaltungsspielräume. Juristische Denkweisen können dazu beitragen, komplexe Probleme nüchtern und klar zu ordnen und Abwägungsvorschläge zu formulieren. Recht kann also nur transformierend wirken, wenn es in Dialog mit seinem Umfeld tritt.

11) Strategisch klagen: Klagen können zur Zielsetzung und -schärfung der Transformation beitragen. Strategische Prozessführung hat die Funktion, Lücken und Problemfelder im Regime aufzuzeigen. Jurist*:innen sollen durch Klagen den Vollzug klarer rechtlicher Standards einfordern (bspw. Grenzen für Luftreinheit). Bei unklaren Standards können Jurist*:innen zur Konkretisierung beitragen. Strategische Prozessführung und damit auch Klimaklagen haben erhöhte Erfolgschancen, wenn die Kläger*innen und beteiligten Jurist*innen mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Ebenen und sozialen Bewegungen zusammenarbeiten und verschiedene Säulen staatlicher Gewalt zugleich einbezogen oder angegriffen werden. Es kann dabei helfen, das Anliegen in den Rahmen der Verfassung einzuordnen und Rechtsmittel mit anderen politischen Ansätzen (z.B. Protestformen sozialer Bewegung) zu verknüpfen. Klimaklagen sind dennoch eher als „Schubs“ zu verstehen, nicht als Weltrettung. Es ist deshalb auch die Verantwortung der Jurist*innen, die Hoffnungen, die die Öffentlichkeit in Klimaklagen, Gerichte und aktivistische Anwält*innen setzt, am Maßstab der tatsächlichen Möglichkeiten und Grenzen des Rechts als Transformationsmechanismus zu messen und ggf. öffentlichkeitswirksam zu dämpfen. Klagen sind aber essentiell, um die „Must-Dos“ einer Transformation einzufordern: Vollzug des Umweltrechts, Schaffung neuer Rechtsinstitute sowie verfassungsrechtliche Aufwertung von Umwelt- und Naturschutz.

12) Transformationshoffnungen im Recht – mehr als Strategische Prozessführung: Es bestehen zahlreiche, über strategische Klagen hinausgehende, transformative Ideen für das Recht und konkrete Möglichkeiten, das Recht transformativ zu nutzen. Funktionen des Rechts für die Transformation können auch sein, Räume für Experimente zu öffnen, Akteur*innen zu befähigen und Richtungen vorzugeben. Recht kann empowern, wenn es ein Gestaltungsmittel ist, das für gesellschaftliche Aushandlungsprozesse zugänglich wird. In interdisziplinären Prozessen können Jurist*innen in Zusammenarbeit mit praktischen Initiativen schnell Wirkung entfalten, etwa in transformativen Law Clinics, Reallaboren für Commons oder Co-City-Projekten. Recht kann entsprechende Nischen schaffen und schützen (z. B. durch Haftungsfreistellung, Abweichungen von Standards). Haben Nischenakteure in rechtlichen Freiräumen neue soziale Praxen ausgehandelt und erprobt, sollten Jurist*innen von ihnen lernen, um das Recht transformativ weiterzuentwickeln – anstatt solche Reallabore für unmöglich zu erklären, in bestehende Rahmen zu zwingen oder als nicht regulierbaren, rechtsfreien Raum zu diskreditieren. Als Transformationshoffnung diskutiert werden Eigenrechte der Natur, die bisher überwiegend in Ländern des globalen Südens eingeführt wurden. Es handelt sich um eine hybride Rechtsentwicklung, bei der ein Rechtsinstitut aus dem globalen Norden (subjektive Rechte) für die Umsetzung indigener Weltsichten aus dem globalen Süden in dortige Rechtssysteme genutzt wird. Eigenrechte der Natur haben zwar nur ein begrenztes Potenzial für Transformationen, wenn sie in einer Abwägung mit derzeit bestehenden menschlichen Interessen an schädlichen Formen des Naturverbrauchs stehen, die höher gewichtet zu werden drohen. Dennoch bieten sie für unsere Mitwelt emanzipatorische Kraft. Einen weiteren Anknüpfungspunkt bietet etwa eine sozial-ökologische Nutzung bestehenden Rechts, etwa des Sozialisierungsinstruments gem. Art. 15 GG, dessen Anwendung juristischer Vorbereitung bedarf. Transformationspotenzial besteht auch bei der Gestaltung und Anwendung von Recht. Dazu braucht es Beteiligungsrechte in Rechtssetzung und Rechtsanwendung, einen lernenden Gesetzgeber (z.B. durch Evaluation), um fehlerfreundlich zu sein und Trägheit zu überwinden, sowie agile, fehlerfreundliche und nutzer*innenorientierte Verwaltungsstrukturen.

Von einer Transformationstheorie über das Recht zu einer Transformation der Rechtswissenschaft und der Jurist*innen selbst

13) Für die Transformation braucht es Rechtswissenschaftler*innen, die diese Demokratie neu denken: Die Transformation des Rechts ist abhängig von der Transformation der Gesellschaft. Das Recht ist nicht getrennt von gesellschaftlichen Aushandlungsprozessen zu betrachten. So müssen etwa soziale Gerechtigkeit und Klimaschutz zusammen verhandelt werden, beide bedingen sich. Die Transformation des Rechts muss deshalb die Transformation der Gesellschaft mitdenken und miteinbeziehen. Zugleich sind Jurist*innen aber auch ein Teil der Gesellschaft. Sie können sie mitgestalten. Es braucht eine rechtswissenschaftliche Transformations- wie transformative Forschung, die sich in rechtswissenschaftliche wie gesellschaftliche Diskurse einschaltet.

14) Für eine Selbstreflexion der Jurist*innen: Für die Transformation der Gesellschaft braucht es eine Transformation der Rechtswissenschaft: Ein Aufdecken und anschließendes Aufbrechen der im Recht reproduzierten Machtstrukturen. Eine inklusive Sprache, Strukturen und Plattformen, die Stimmen Raum geben, die bisher wenig oder gar nicht gehört wurden, und die Demut, dass auch Jurist*innen nur Teil des großen Ganzen sind. Dabei ist es essentiell, die eigene Positionierung (z.B. als weiße*r Akademiker*in) zu hinterfragen. Wer wird im Recht repräsentiert, wer gehört und wer überhört? Wie kann ein neues Rechtsbewusstsein aussehen, das Recht als gemeinschaftliches Gestaltungsinstrument versteht? Dafür bedarf es auch einer entsprechenden Transformation der bestehenden Ausbildung.

Fazit

15) Using the law for good: Jurist*innen sollten mehr über Transformationsprozesse innerhalb des Rechts und der Rechtswissenschaft nachdenken und dadurch eigene Impulse zur gesellschaftlichen Debatte beitragen. Transformationsorientierte Rechtswissenschaft und -praxis muss das Recht als Mittel zur Problemlösung nutzen und formen, anstatt es als starres, blockiertes und zugleich blockierendes System misszuverstehen.

Dank

Einzelne Sätze des Beitrags wurden teilweise wörtlich durch Referent*innen, Teilnehmer*innen und Mitglieder des Organisationsteams eingebracht, ohne dass sie sich noch zuordnen lassen. Die Zusammenstellung und Gewichtung der Ergebnisse und alle damit einhergehenden Wertungen, Auslassungen, redaktionellen Änderungen und Ergänzungen sind notgedrungen durch die Verfasser*innen geprägt. Etwaige Fehler liegen in deren Verantwortung. Ein Dank geht an alle, die am Projekt „Transformationshoffnung Recht?“ mitgewirkt und damit diese Inhalte mitproduziert oder ermöglicht haben: Ulrike Jürschik, Caterina Kähler, Henrike Lindemann, Marvin Neubauer und Klara Podzuweit (in alphabethischer Nennung) haben das Wochenende ehrenamtlich initiiert, konzipiert, organisiert und durchgeführt. Für die gehaltvollen Vorträge, Workshops und einen Teil der für diesen Text verwendeten Thesen ist den Referierenden des Wochenendes zu danken (in Reihenfolge des Programms): Klara Stumpf, Gerd Winter, Ida Westphal, Jenny García Ruales, Andreas Gutmann, Arno Arpaci, Peter E. Donatus, Christopher Scheid, Véronique Schirrmeister, Katja Schubel und Johann Steudle. Sabine Schlacke und Wolfgang Köck sowie Timo Luthmann gebührt Dank für weitere Eindrücke, Ausblicke und Raum zum Erfahrungsaustausch während des Rahmenprogramms. Herzstück bildeten die ca. 25 Teilnehmenden, die mit ihren aktivistischen, wissenschaftlichen und praktischen Erfahrungen die Ergebnisse des Wochenendes geprägt haben. Videos mit ihrer Perspektive auf das Recht als Transformationshoffnung, die in Workshops durch Teilnehmende ausgewertet wurden, steuerten bei (in alphabetischer Nennung): Stefan Aykut, Daniel Eichhorn, Felix Ekardt, Isabel Feichtner, Fridays for Future (Rechtshilfe AG), Franziska Heß, Klaus Jacob, Amanda Luna Tacunan, das NABU Legal Team, Nadja Salzborn, Simon Schuster, Yoann Thiemann, Annette Elisabeth Töller, Roda Verheyen und Christina Voigt. Möglich wurde das Projekt „Transformationshoffnung Recht?“ institutionell durch die Trägerschaft und administrative Unterstützung des Green Legal Impact e. V. sowie finanziell durch die Förderung der Winterstiftung für Rechte der Natur, die Elektrizitätswerke Schönau und das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ.

1 Die Teilnehmendengruppe des Wochenendseminars „Transformationshoffnung Recht?“ setzte sich überwiegend aus Menschen zusammen, die als weiße Akademiker*innen große Privilegien erfahren. Wir danken Peter Emorinken Donatus, Jenny Garcia Rualez und Amanda Luna dafür, dass sie als Referent*innen bzw. ihre Teilnahme an unserer Video-Aktion ihre Perspektiven mit uns geteilt haben.