Vorträge Beteiligungsforum am 30.06.2023

Im Rahmen des Beteiligungsforums Verbandsnetzwerk zu juristischen Umweltfragen für Vertreter*innen anerkannter Umwelt- und Naturschutzverbände sprach Franziska Albrecht über aktuelle Entwicklungen im Bereich Rechtsschutz und Beteiligung. Marie Bohlmann stellte den Entwurf für ein neues Umwelt-Rechtsbhelfsgesetz vor. Emmanuel Schlichter präsentierte Aktuelles zum Bundesverkehrswegeplan. Die Folien zu den Vorträgen können Sie hier herunterladen. Wenden Sie sich bei Fragen gerne an uns.

Das Beteiligungsforum ist eine Kooperationsveranstaltung mit dem Unabhängigen Institut für Umweltfragen e.V. Es findet halbjährlich statt und richtet sich ausschließlich an Vertreter*innen anerkannter Umwelt- und Naturschutzverbände.


Ergebnisse des GLI-Fachgesprächs zu § 13 Klimaschutzgesetz

14. April 2023

Anfang April veranstaltete GLI ein Fachgespräch mit Expert*innen aus Rechtswissenschaft, Anwaltschaft und Politik zu der Berücksichtigungspflicht aus § 13 Abs. 1 S. 1 Klimaschutzgesetz.

Grundlage der Diskussion war ein Beitrag in der NVwZ sowie ein von GLI erstelltes Hintergrundpapier zum Stand der Debatte.

Eine Zusammenfassung des Fachgesprächs stellen wir als Ergebnis-Papier zur Verfügung.


Anleitung zur Nutzung des internen Überprüfungsverfahrens für Entscheidungen und Rechtsakte auf EU-Ebene

27. Juni 2022
Eine Änderung der Rechtslage auf EU-Ebene erleichtert es seit Herbst 2021 Nichtregierungs-organisationen und Einzelpersonen, die Einhaltung von geltendem EU-Umweltrecht einzufordern. Mit der Verordnung 2021/1767 vom 06.10.2021 zur Änderung der Verordnung Nr. 1367/2006 über die Anwendung des Übereinkommens von Aarhus wurde der bisherige interne Überprüfungsmechanismus (internal review mechanism) angepasst. Durch diese Anpassung wurden die Möglichkeiten erweitert, die Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen der verschiedenen EU-Institutionen zu beantragen und gegen die Ergebnisse des Überprüfungsverfahrens Klage zu erheben. Diese Möglichkeiten wollen wir hier vorstellen und eine Handreichung dafür geben.

Das Übereinkommen von Aarhus (Aarhus-Konvention) ist ein völkerrechtliches Übereinkommen über den Zugang zu Umweltinformationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Die EU hat die Aarhus-Konvention bereits 2005 ratifiziert und durch verschiedene Rechtsakte, darunter die Aarhus-Verordnung Nr. 1367/2006, rechtlich umgesetzt. Die Verpflichtung, Zugang zur (gerichtlichen) Überprüfung von Entscheidungen in Umwelt-angelegenheiten sicherzustellen, war jedoch bislang nur unzureichend umgesetzt worden.

Die Änderung der EU-Aarhus-Verordnung (> konsolidierte Version) im Herbst 2021 trägt dazu bei, den Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten für Nichtregierungsorganisationen und Privatpersonen zu stärken. Sie können nun eine Vielzahl von Verwaltungsakten und Verwaltungs-unterlassungen verschiedener Organe und Einrichtungen der EU überprüfen lassen. Wir haben dazu eine Handreichung für Nichtregierungsorganisationen verfasst, die detailliert auf das Verfahren zur internen Überprüfung nach der geänderten Aarhus-Verordnung eingeht und Fragen beantwortet, die sich in diesem Zusammenhang stellen können.


Vorträge Beteiligungsforum am 24.06.2022

24. Juni 2022
Im Rahmen des Beteiligungsforums Verbandsnetzwerk zu juristischen Umweltfragen für Vertreter*innen anerkannter Umwelt- und Naturschutzverbände sprach Dirk Teßmer über das Oster- und Sommerpaket der Bundesregierung. Marie Bohlmann trug zur Beschleunigungsgesetzgebung vor. Hier finden Sie die Folien zu beiden Vorträgen.

Die Absichtserklärungen der Bundesregierung zur Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien und die Veröffentlichung erster Gesetzesentwürfe haben große Hoffnungen, aber auch Besorgnis geweckt: Welche Auswirkungen haben die geplanten Gesetzesänderungen auf die Beteiligung und den Rechtsschutz in umweltrelevanten Planungs- und Genehmigungsverfahren? Wie ist die künftige Vorrangstellung von Klimaschutzbelangen mit dem Artenschutz vereinbar? Welche Konsequenzen ergeben sich für die Arbeit der Umwelt- und Naturschutzverbände?

Das Beteiligungsforum ist eine Kooperationsveranstaltung mit dem Unabhängigen Institut für Umweltfragen e.V. Es findet halbjährlich statt und richtet sich ausschließlich an Vertreter*innen anerkannter Umwelt- und Naturschutzverbände.