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Hamm, 28.05.2025: Das OLG Hamm hat heute den Fall des peruanischen Bergführers Saúl gegen RWE entschieden und klargestellt, dass deutsche Unternehmen für internationale Klimaschäden haftbar gemacht werden können. Die Entscheidung hat eine wichtige Präzedenzwirkung, auch wenn das Gericht die Klage aufgrund einer Beweisfrage zum Flutrisiko abwies. Es betonte jedoch, dass die Klage dem Grunde nach schlüssig war: Die zivilrechtliche Anspruchsnorm § 1004 BGB ist anwendbar, da die grenzüberschreitenden Auswirkungen der Klimakrise zu einem globalen Nachbarschaftsverhältnis führt. Somit kann auch ein peruanischer Kläger ein deutsches Unternehmen wegen Schäden infolge des Klimawandels in Anspruch nehmen.
15. Mai 2025: Heute hat der Expertenrat für Klimafragen (ERK) festgestellt, dass DE das nach dem Klimaschutzgesetz (KSG) zur Verfügung stehende Emissionsbudget 2021-2030 nur knapp einhält. Das Prüfungsergebnis verdeutlicht, dass die Abschaffung der Sektorenziele 2024 womöglich verfassungswidrig war. Das von der Regierung zu erstellende Klimaschutzprogramm ist nun umso wichtiger. Bei der Erstellung muss sie berücksichtigen, dass der ERK die Maßnahmen im Koalitionsvertrag als unzureichend für die Erreichung der Klimaziele bewertet hat.
Hamm, 17.03.2025: In den Gerichtsverhandlungen am 17. und 19.03.2025 vor dem OLG Hamm geht es im Fall des peruanischen Bergführers gegen RWE um die Beweisfragen, wie hoch das Flutrisiko in Huaraz ist und inwiefern der Klimawandel dieses erhöht. Aktuelle wissenschaftliche Studien hierzu sind eindeutig: aufgrund der Erderwärmung sind die Gletscher in den peruanischen Anden stark zurückgegangen, womit das Gebiet bei Huaraz zum Risiko-Hotspot für Gletschersee-Ausbrüche wird. Wenn die Richter*innen das Flutrisiko als hoch genug einschätzen, geht der Prozess weiter: in der nächsten Phase wird der historische Beitrag von RWE zur menschengemachten Klimakrise erörtert.
29. Januar 2025: Die Repressionen gegen die Klimabewegung nehmen zu. Das zeigt eine Studie, die Green Legal Impact Germany e.V. heute veröffentlichte. In Zusammenarbeit mit Wissenschaftler*innen verschiedener Fachrichtungen, wirft der Bericht ein Licht auf die wachsenden Einschränkungen und die daraus resultierenden Herausforderungen für demokratische Handlungsspielräume innerhalb der Klimabewegung.
11. Oktober 2024: Die Organisation Global Climate Legal Defense (CliDef), mit der GLI regelmäßig zusammenarbeit, bietet für Aktivist*innen, die zur Klimakonferenz in Aserbaidschans Hauptstadt Baku fahren wollen, mehrere Webinare an.
Nachbesserung beim Luftreinhalteprogramm nötig
23. Juli 2024: Das nächste Kapitel in der scheinbar unendlichen Geschichte der unzureichenden Luftreinhaltung in Deutschland ist aufgeschlagen: Das OVG Berlin-Brandenburg hat einer Klage der DUH stattgegegeben und entschieden, dass die Bundesregierung das Nationale Luftreinhalteprogramm ändern muss. Es enthält die Maßnahmen, mit denen die Verpflichtungen zur Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe, insbesondere Ammoniak, Feinstaub, Schwefeldioxid und Stickstoffoxid, umgesetzt werden sollen. Das OVG geht davon aus, dass die dem Luftreinhalteprogramm zu Grunde liegende Prognose fehlerhaft ist, weil teilweise nicht die aktuellsten Daten eingestellt und Veränderungen in der Planung der Maßnahmen nicht berücksichtigt wurden.