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Hamm, 17.03.2025: In den Gerichtsverhandlungen am 17. und 19.03.2025 vor dem OLG Hamm geht es im Fall des peruanischen Bergführers gegen RWE um die Beweisfragen, wie hoch das Flutrisiko in Huaraz ist und inwiefern der Klimawandel dieses erhöht. Aktuelle wissenschaftliche Studien hierzu sind eindeutig: aufgrund der Erderwärmung sind die Gletscher in den peruanischen Anden stark zurückgegangen, womit das Gebiet bei Huaraz zum Risiko-Hotspot für Gletschersee-Ausbrüche wird. Wenn die Richter*innen das Flutrisiko als hoch genug einschätzen, geht der Prozess weiter: in der nächsten Phase wird der historische Beitrag von RWE zur menschengemachten Klimakrise erörtert.
29. Januar 2025: Die Repressionen gegen die Klimabewegung nehmen zu. Das zeigt eine Studie, die Green Legal Impact Germany e.V. heute veröffentlichte. In Zusammenarbeit mit Wissenschaftler*innen verschiedener Fachrichtungen, wirft der Bericht ein Licht auf die wachsenden Einschränkungen und die daraus resultierenden Herausforderungen für demokratische Handlungsspielräume innerhalb der Klimabewegung.
11. Oktober 2024: Die Organisation Global Climate Legal Defense (CliDef), mit der GLI regelmäßig zusammenarbeit, bietet für Aktivist*innen, die zur Klimakonferenz in Aserbaidschans Hauptstadt Baku fahren wollen, mehrere Webinare an.
Nachbesserung beim Luftreinhalteprogramm nötig
23. Juli 2024: Das nächste Kapitel in der scheinbar unendlichen Geschichte der unzureichenden Luftreinhaltung in Deutschland ist aufgeschlagen: Das OVG Berlin-Brandenburg hat einer Klage der DUH stattgegegeben und entschieden, dass die Bundesregierung das Nationale Luftreinhalteprogramm ändern muss. Es enthält die Maßnahmen, mit denen die Verpflichtungen zur Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe, insbesondere Ammoniak, Feinstaub, Schwefeldioxid und Stickstoffoxid, umgesetzt werden sollen. Das OVG geht davon aus, dass die dem Luftreinhalteprogramm zu Grunde liegende Prognose fehlerhaft ist, weil teilweise nicht die aktuellsten Daten eingestellt und Veränderungen in der Planung der Maßnahmen nicht berücksichtigt wurden.
2. Juli 2024: GLI hat heute eine Beschwerde beim UN-Sonderberichterstatter für Umweltschützer*innen eingereicht. Anlass ist die Klage der Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG Bergbau) gegen zwei Klimaaktivist*innen, deren Verhandlung heute vor dem Landgericht Cottbus stattfindet. Derartige Klagen üben einen massiven Abschreckungseffekt auf die Ausübung von Meinungs- und Versammlungsfreiheit aus und sind einer von vielen Bausteinen zunehmender Beschränkung von Handlungsspielräumen der Klimabewegung.
24. Juni 2024: Gemeinsam mit 53 weiteren bundesweit tätigen Vereinen und Stiftungen haben wir uns in einem Brief an den Bundeskanzler gewandt, um die überfällige und dringend notwendige Reform des Gemeinnützigkeitsrechts einzufordern. Wir fordern die Umsetzung des Koalitionsvertrages unter anderem mit Klarstellungen für politische Mittel und neuen gemeinnützigen Zwecken.
Zulässig: GLI-Beschwerde gegen das LNGG vor dem ACCC
17. Juni 2024: Heute wurde unsere Beschwerde vom Compliance-Komitee der Aarhus-Konvention für zulässig („preliminary admissible“) erklärt. Diese macht geltend, dass das LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) gegen mehrere Artikel der Konvention verstößt. Die Verstöße betreffen die unzureichende Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl bei konkreten Zulassungsentscheidungen als auch beim Gesetzgebungsverfahren, sowie den unzureichenden Zugang zur gerichtlichen Überprüfung von Umweltangelegenheiten.