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2. Juli 2024: GLI hat heute eine Beschwerde beim UN-Sonderberichterstatter für Umweltschützer*innen eingereicht. Anlass ist die Klage der Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG Bergbau) gegen zwei Klimaaktivist*innen, deren Verhandlung heute vor dem Landgericht Cottbus stattfindet. Derartige Klagen üben einen massiven Abschreckungseffekt auf die Ausübung von Meinungs- und Versammlungsfreiheit aus und sind einer von vielen Bausteinen zunehmender Beschränkung von Handlungsspielräumen der Klimabewegung. 

24. Juni 2024: Gemeinsam mit 53 weiteren bundesweit tätigen Vereinen und Stiftungen haben wir uns in einem Brief an den Bundeskanzler gewandt, um die überfällige und dringend notwendige Reform des Gemeinnützigkeitsrechts einzufordern. Wir fordern die Umsetzung des Koalitionsvertrages unter anderem mit Klarstellungen für politische Mittel und neuen gemeinnützigen Zwecken.

Zulässig: GLI-Beschwerde gegen das LNGG vor dem ACCC

17. Juni 2024: Heute wurde unsere Beschwerde  vom Compliance-Komitee der Aarhus-Konvention für zulässig („preliminary admissible“) erklärt. Diese macht geltend, dass das LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) gegen mehrere Artikel der Konvention verstößt. Die Verstöße betreffen die unzureichende Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl bei konkreten Zulassungsentscheidungen als auch beim Gesetzgebungsverfahren, sowie den unzureichenden Zugang zur gerichtlichen Überprüfung von Umweltangelegenheiten.  

Gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf für novelliertes UmwRG

24. Mai 2024: Green Legal Impact Germany e.V. hat zusammen mit anderen Organisationen eine gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein neues Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz eingereicht. Von den beiden zur Anhörung bereitgestellten Entwürfen erlauben das Europarecht und die Aarhus- Konvention allein den „Alternativvorschlag eines § 1 UmwRG mit Generalklausel“.

22. Mai 2024: Amnesty International und Green Legal Impact verurteilen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Neuruppin, öffentliche Anklage nach § 129 Strafgesetzbuch (StGB) gegen Mitglieder der Letzten Generation zu erheben.

21. Mai 2024: Der Internationale Seegerichtshof bestätigt in einem Gutachten, dass von Menschen verursachte Treibhausgase eine Verschmutzung der Meere darstellen. Die Vertragsparteien des Seerechtsübereinkommens sind dazu verpflichtet, die Meeresumwelt vor den Auswirkungen des Klimawandels und der Versauerung der Meere zu schützen und sie zu erhalten.