25. August 2022: Heute veröffentlichte der Unabhängige Expert*innenrat für Klimafragen seine Bewertung der beiden Klimaschutz-Sofortprogramme für die Sektoren Verkehr und Gebäude. Das Fazit zum Programm von Verkehrsminister Volker Wissing fällt verheerend aus. Dieses sei “schon im Ansatz ohne hinreichenden Anspruch”, weil noch nicht einmal versucht wird, wieder auf den Zielpfad des Klimaschutzgesetzes zurückzukehren. Die Maßnahmen für den Gebäudesektor sind zumindest rechnerisch geeignet, die Emissionsziele für 2030 zu erreichen – sofern sie tatsächlich umgesetzt werden.

Die Pflicht zur Erstellung eines Sofortprogramms entsteht gemäß § 8 Abs. 1 Klimaschutzgesetz (KSG), wenn ein Sektor die in Anlage 2 zum Klimaschutzgesetz festgelegten Jahreshöchstmengen an Treibhausgasen überschreitet. Das war im Jahr 2021 sowohl im Verkehrs- als auch im Gebäudesektor der Fall.  

Die angekündigte Erarbeitung eines umfassenden gemeinsamen Klimaschutz-Sofortprogramms 2022 der Bundesregierung scheiterte. Am 13. Juli 2022 legten das Bau- und Wirtschaftsministerium ein Sofortprogramm für den Gebäudesektor und das Verkehrsministerium ein eigenes Programm für den Verkehrssektor vor, um jeweils ihrer gesetzlichen Pflicht aus § 8 Abs. 1 KSG nachzukommen.  

Diese Programme wurden nun, wie in § 12 Abs. 2 KSG vorgesehen, vom Unabhängigen Expert*innenrat für Klimafragen daraufhin überprüft, ob die den Maßnahmen zugrunde gelegten Annahmen zur Treibhausgasreduktion nachvollziehbar sind. Im  Gebäudesektor kann demnach das Emissions-Budget des KSG zumindest rechnerisch eingehalten werden, auch wenn die Zielerreichung erst „spätmöglichst“ erfolgen würde und das auch nur bei großzügiger Auslegung der gesetzlichen Vorgaben (Z7). Sichergestellt ist die Zielerreichung trotzdem nicht (Z14). Demgegenüber fällt das Sofortprogramm für den Verkehrssektor auf ganzer Linie durch. Die enthaltenen Maßnahmen können bis 2030 „eine erhebliche Überschreitung der Jahresemissionsmengen nicht verhindern“ (Z19). Weil das Verkehrsministerium noch nicht einmal den Anspruch formuliert, mit dem Programm wieder auf den Emissionspfad des Klimaschutzgesetzes zurückzukehren, steigt der Expertenrat in eine vertiefte Prüfung schon gar nicht ein.