Bei der Abstimmung im Umweltausschuss Mitte April 2021 steht viel auf dem Spiel – auch wenn es bei den prozessrechtlichen Themen vielleicht nicht immer auf der Hand liegt. Hier geht es um die Handlungsmöglichkeiten der Verbände, um die Umsetzung der Umweltgesetze – und um Rechtsstaatlichkeit.

Die EU kann nur dann für sich in Anspruch nehmen, einen hohen Umweltschutzstandard zu gewährleisten, wenn dieser auch tatsächlich umgesetzt wird und nicht nur auf dem Papier steht. Dafür brauchen wir auch eine Überprüfbarkeit der Umsetzung vor Gericht durch Verbände und Einzelpersonen. Die Aarhus-Konvention von 1998 schreibt dies eindeutig vor. Die EU hat aber den Zugang zu Gerichten bislang nicht befriedigend umgesetzt – obwohl sie seit 2005 Vertragspartei der Konvention ist und obwohl sie ihre eigenen Mitgliedsstaaten ihrerseits oft daran erinnert. Das unabhängige Aarhus-Komitee hat in ACCC/C/2008/32 (Teil II) bestätigt, dass die EU den internationalen Vertrag verletzt – seitdem wurde das EU-Recht aber nicht angepasst.

GLI hat daher gemeinsame Briefe der großen deutschen Umweltverbände initiiert und an die EU-Parlamentarier und die Bundesumweltministerin versandt.

Links

Brief an die Mitglieder des Umweltausschusses des EU-Parlaments

Brief an die deutsche Bundesumweltministerin – und ihre Antwort