Klimabewegung

Die Klimakatastrophe erfordert schnelles Handeln. Dies erkennen immer mehr vor allem junge Menschen, die unmittelbar mit den Folgen dieses Erbes konfrontiert sind. Das bringt sie – unabhängig von etablierten Umwelt- und Naturschutzverbänden – auf die Straße und in den Protest.

Klimaschutz-Akteur*innen engagieren sich für eine lebenswerte, möglichst unversehrte Umwelt für alle. Dennoch müssen sie die Konsequenzen ihres Protests meist persönlich verantworten. GLI möchte der Klimabewegung mit juristischem Sachverstand zur Seite stehen. Hierzu vermittelt GLI anwaltlich tätige Dozent*innen aus seinem Netzwerk, koordiniert den fachlichen Austausch zwischen diesen und organisiert themenspezifische Schulungen, etwa zum Versammlungsrecht und dessen Grenzen. Ziel ist es, die Klimabewegung in die Lage zu versetzen, konkrete Versammlungen eigenständig und rechtskonform zu planen und durchzuführen. Die Trainings sollen den Teilnehmenden das notwendige Handwerkszeug vermitteln, verschiedene Szenarien und deren Rechtsfolgen im Vorfeld zu evaluieren (zum Beispiel ein Versammlungsverbot) und ggf. Ausweichstrategien zu entwickeln. GLI führt selbst keine Rechtsdienstleistungen durch, sondern vermittelt und moderiert diese bei Bedarf.

Wir bieten maßgeschneiderte Workshops und Trainings für interessierte Gruppen an. Wenn Sie Schulungsbedarf oder eine Idee für ein Training haben, melden Sie sich gerne bei uns über unser Kontaktformular. Die Schulungen sind kostenlos.


Stellungnahmen und Einordnungen zu den Protesten der "Letzten Generation"

Die Klimaprotestbewegung „Letzte Generation“ steht in diesen Tagen besonders im Fokus der öffentlichen Debatte und Berichterstattung und ist wiederholt auch Ziel strafrechtlicher Ermittlungen geworden. GLI ist bemüht, die rechtlichen Hintergründe einzuordnen, um so zu einer Versachlichung der Diskussion beizutragen.

Die Angriffe, denen sich die Aktivist*innen sowohl von Seiten der Politik, in den Sozialen Medien und auch von Seiten einiger Medien ausgesetzt sehen, stellen zentralen Garantien unserer Verfassung in Frage und offenbaren ein gestörtes Verständnis von Rechtsstaatlichkeit.  GLI verurteilt derartige Angriffe auf die grundgesetzlich garantierte Versammlungsfreiheit und die öffentlichen Debattenbeiträge, die im Gegensatz zu den friedlichen Demonstrant*innen, demokratiefeindliche Züge aufweisen.

Man kann sowohl von den Anliegen als auch von den Protestformen der Letzten Generation halten, was man will, und diese Haltung auch öffentlich äußern. Die Meinungsfreiheit deckt insoweit auch fragwürdige RAF-Vergleiche von Politiker*innen und Rufe nach der “vollen Härte des Gesetzes”. Verfassungsrechtlich geboten ist auch, dass Strafverfolgungsbehörden dort, wo sie eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder strafbares Verhalten wahrnehmen, tätig werden. Überall dort, wo der Protest selbst oder das Verhalten einzelner Teilnehmenden die Grenzen zur Strafbarkeit überschreiten, setzt die Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden zu entsprechenden Ermittlungen ein. Bislang haben sich die Aktivist*innen der „Letzten Generation“ den strafrechtlichen Konsequenzen ihres Verhaltens kompromisslos gestellt.

Gerade weil § 129 StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt eine erhebliche Vorverlagerung und Ausweitung der Strafbarkeit begründet, sind hohe Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit zu stellen – nicht nur im Rahmen der Annahme eines Tatverdachts, sondern auch bei der Wahl der Ermittlungsmaßnahmen. Das ist keine Frage kriminalpolitischen Fingerspitzengefühls, sondern ein verfassungsrechtliches Gebot – erst recht, wenn sich die Ermittlungen dezidiert gegen politischen Protest richten.

Die Beschlagnahmung von Finanzmitteln, die Sperrung der Homepage und der Diskurs um die Verfolgung von Spender*innen der Gruppe bauen eine Drohkulisse auf. Es ist die Frage erlaubt, ob es hier wirklich (ausschließlich) um die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit geht. Ordnungs- und Strafrecht dürfen wohl unstreitig nicht dafür instrumentalisiert werden, politisch unliebsamen Protest zu delegitimieren und Aktivist*innen einzuschüchtern. Schon der Anschein, dass eine politische Motivation für das Tätigwerden der Behörden vorliegen könnte, schädigt das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz.