Klimaklagen

Hinweis: Diese Seite befindet sich im Aufbau. Wir werden nach und nach weitere Informationen ergänzen.

Spätestens seit den niederländischen Urgenda-Beschlüssen sind sie in aller Munde: sogennante Klimaklagen. Sie zielen darauf ab, Regierungen zu wirksamem Klimaschutz zu verpflichten, klimaschädliche Geschäftspraktiken von Unternehmen einzuschränken, die natürlichen Lebensgrundlagen und den Schutz der menschlichen Gesundheit zu sichern. Inzwischen gibt es eine kaum zu überblickende Vielfalt an Klimaklagen. Es klagen Umweltverbände und Einzelpersonen, Senior*innen und Jugendliche, Landwirt*innen, Klimaaktivist*innen und Menschen, deren Heimat durch schmelzende Gletscher bedroht ist. Klimaklagen beschäftigen nationale Gerichte aller Instanzen, Verfassungsgerichte, den Europäischen Gerichtshof und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Wir können hier unmöglich alle Klimaklagen vorstellen und einordnen, aber wir möchten einen Überblick geben, einzelne Fälle näher beleuchten und zeigen, wo man weitere Informationen finden kann.

Arten von Klimaklagen

Klimaklagen sind so vielfältig, wie die Menschen, die sie anstrengen. Ob verwaltungs- oder zivilrechtlich, national, europäisch oder sogar international – es gibt die unterschiedlichsten Bemühungen, vor Gericht wirksamen Klimaschutz einzufordern.

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Updates zu laufenden Verfahren

Es ist schwer, angesichts der Fülle an Klimaklagen den Überblick zu behalten. Bestimmte Verfahren interessieren uns aufgrund ihrer strategischen Bedeutung, ihres ungewöhnlichen Ansatzes oder ihrer möglichen Vorbildfunktion aber ganz besonders.

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Der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts

Besondere Bedeutung kommt im deutschen nationalen Kontext dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 zu.

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