Updates zu laufenden Klimaklagen

Es ist schwer, angesichts der Fülle an Klimaklagen den Überblick zu behalten. Bestimmte Verfahren interessieren uns aufgrund ihrer strategischen Bedeutung, ihres ungewöhnlichen Ansatzes oder ihrer möglichen Vorbildfunktion aber ganz besonders.


AG Flensburg: Klimaschutz als rechtfertigender Notstand

08. November 2022: Das Amtsgericht Flensburg hat einen Aktivisten freigesprochen, dem wegen einer Baumbesetzung Hausfriedensbruch vorgeworfen wurde. Eine Strafrichterin hat entschieden, dass der Tatbestand des Hausfriedensbruches (§ 123 StGB) durch eine Baumbesetzung auf fremden Grund zwar erfüllt war, allerdings entfällt die Rechtswidrigkeit der Handlung durch den rechtfertigenden Notstand § 34 StGB (Klimanotstand). Der Klimaschutz wurde als anderes Rechtsgut im Sinne des § 34 StGB anerkannt. Die globale Erderwärmung und ihre negativen Folgen bilden eine gegenwärtige Gefahr und die Besetzung des Baumes stellt ein geeignetes, erforderliches und angemessenes Mittel im Einzelfall dar.  Die Richterin bezog sich dabei ausdrücklich auf den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts.

AG Flensburg 440 Cs 107 Js 7252/22


Klimaschutz und Menschenrechte: Australien muss Bewohner*innen der Torres- Strait– Inseln für mangelnden Schutz entschädigen  

23. September 2022: Der UN-Menschrechtsauschusses hat erstmalig entschieden, dass ein Staat Menschenrechte durch mangelnden Klimaschutz verletzt hat. Die Bewohner*innen der Torres-Strait-Inseln, die zwischen Nordaustralien und Papua- Neuguinea liegen, hatten sich an den Menschenrechtsauschuss gewandt. Sie sind durch den steigenden Meeresspiegel und häufigere Überschwemmungen in ihrer Lebensführung und Kultur auf den Torres-Strait-Inseln gefährdet. Zwar hatte die australische Regierung 2019 begonnen Uferdämme zu errichten, jedoch stellte der Menschenrechtsauschuss fest, dass die Uferdämme zu spät errichtet worden sind und die Bewohner*innen für die Zerstörung kulturell wichtiger Obstbäume, Gärten und Begräbnisstätten durch das Wasser von der Regierung entschädigt werden müssen. 

Die Entscheidung ist von besonderer Bedeutung, weil erstmal ein Staat in einem internationalen Prozess für Menschenrechtsverletzungen durch unzureichende Klimapolitik zur Verantwortung gezogen wurde. Zudem wurde erstmals die Bedrohung des Rechts auf kulturelles Leben und Familie durch Klimaauswirkungen anerkannt. 

Australia violated Torres Strait Islanders’ rights to enjoy culture and family life, UN Committee finds | OHCHR 

Torres Strait Islanders win historic human rights legal fight against Australia | ClientEarth 


Vier Indonesier*innen klagen gegen Zementkonzern Holcim AG

11. Juli 2022: Vier Bewohner*innen der indonesischen Insel Pari gehen rechtlich gegen den Zementkonzern Holcim AG vor. Die Insel Pari und ihre Bewohner*innen sind akut von den Folgen des Klimawandels, insbesondere vom Meeresspiegelanstieg, bedroht. Bis 2050 könnte der größte Teil der Insel im Meer verschwinden. Die Bewohner*innen von Pari sehen sich außerdem durch Stürme und Überschwemmungen bedroht.

Die Betonindustrie ist ein großer Emittent von Treibhausgasen, und die Schweizer Holcim AG ist ein wichtiger Akteur in diesem Sektor. Deswegen fordern die Kläger*innen eine Entschädigung für die Schäden an ihren Häusern und Fischereibetrieben und der Infrastruktur der Insel. Sie fordern außerdem Anpassungsmaßnahmen, um sich gegen künftige Auswirkungen zu schützen, und machen geltend, dass die Holcim AG ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um 43 % (im Vergleich zu 2019) und bis 2040 um 69 % senken sollte. Dies erfordert einen schnelleren Wandel als er bisher in der Selbstverpflichtung des Unternehmens vorgesehen ist.

Formell handelt es sich (noch) nicht um eine Klimaklage im eigentlichen Sinn, sondern zunächst um eine Schiedsgerichtsverfahren im Schweizer Kanton Zug, das durch den Antrag eingeleitet wird. Es wird voraussichtlich im Herbst 2022 beginnen. Sofern im Rahmen des Schiedsgerichtsverfahrens keine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann, kann sich eine Schadenersatzklage anschließen.

Unterstützt werden die Kläger*innen Arif, Asmania, Bobby und Edi durch die Nichtregierungsorganisationen HEKS/EPER, ECCHR  und WALHI.

Call for Climate Justice – Hintergrund und weiterführende Informationen (Deutsch, Englisch, Französisch, Bahasa)


Brasiliens Oberstes Gericht erkennt Pariser Übereinkommen als Menschenrechtsvertrag an

1. Juli 2022: Brasiliens höchstes Gericht hat entschieden, dass internationale Umweltrechtsverträge, wie das Pariser Abkommen, im brasilianischen Verfassungssystem den gleichen Rang einnehmen wie internationale Menschenrechtsverträge. Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf das nationale Recht, insbesondere im Bereich des Klimaschutzes. Sie hat aber auch international viel Beachtung gefunden, weil sie bislang weitgehend einzigartig ist.

Mit seinem ersten Urteil zu einer Klimaklage fordert der Gerichtshof die brasilianische Regierung dazu auf, ihren nationalen Klimafonds vollständig zu reaktivieren. Geklagt hatten 2020 verschiedene Oppositionsparteien dagegen, dass der Nationalen Fonds für den Klimawandel durch Handlungen und Unterlassungen der Regierung nicht ordnungsgemäß funktionierte. Sie beriefen sich dabei auf das Grundrecht aller Brasilianer*innen auf eine gesunde Umwelt. Der Entscheidung ging im September 2020 eine ausführliche öffentliche Anhörung voraus, an der verschiedene Behörden, zivilgesellschaftliche Organisationen, indigene Gruppen und Wissenschaftler*innen teilnahmen.

Der Klimafonds umfasst finanzielle Mittel in Höhe von mehr als einer Milliarde Dollar aus dem Ausland (z. B. aus Norwegen und Deutschland), die für den Schutz des Amazonasgebiets und die Kontrolle und Bekämpfung der Entwaldung bestimmt sind.

Das Gericht muss noch über mehrere weitere Klimaklagen, insbesondere auch zum Schutz des Amazonas-Regenwaldes, entscheiden.

Sarlet, Ingo Wolfgang; Fensterseifer, Tiago, Guardian of the Amazon: On the Brazilian Supreme Court’s “Climate Fund Case” Decision, VerfBlog, 2022/7/06

Kaminski, Isabella, Brazilian court world’s first to recognise Paris Agreement as human rights treaty, Climate Home News 2022/7/07


Menschenrechtsfall stellt Mitgliedschaft im Vertrag über die Energiecharta in Frage

21. Juni 2021: Eine Gruppe junger Menschen wird vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Staaten klagen, die Investitionen in fossile Energieträger schützen. Die jungen Leute sind bereits von klimawandelbedingten Ereignissen betroffen und auch in Zukunft werden sie die Auswirkungen der Klimakrise spüren. Ihre Klage richtet sich gegen Staaten, die zulassen, dass der Vertrag über die Energiecharta die Energiewende verzögert und verteuert: Österreich, Belgien, Zypern, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Schweden, Schweiz und das Vereinigte Königreich. Es ist die erste Klimaklage, die einen Zusammenhang zwischen dem Vertrag über die Energiecharta und Klimaschäden herstellt.

Pressemitteilung

Media Briefing


Deutsche Umwelthilfe vs Mercedes: LG Stuttgart hält Klage für zulässig

21. Juni 2021: Das Landgericht Stuttgart hält eine Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) gegen das Unternehmen Mercedes-Benz für zulässig. Eine Entscheidung wurde für den 13. September angekündigt.

Die DUH fordert fordert in dem Prozess den klimagerechten Umbau von Mercedes-Benz insbesondere durch eine drastische Reduzierung der CO2-Emissionen der Fahrzeuge im Einklang mit den verbindlichen Regelungen des Pariser Klimaschutzabkommens und des deutschen Klimaschutzgesetzes. Die Klage ist eine von mehreren Klimaklagen, die die DUH auf der Grundlage des Klimabeschlusses des Bundesverfassungsgerichts angestrengt hat.

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