Verteidigung nach Klimaprotesten

Kooperationsveranstaltung zusammen mit dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.

 

Warum gehören Umweltinhalte in die Strafverteidigung?

Politisches und wirtschaftliches Handeln verstößt mitunter gegen geltendes Recht. Nach dem Motto „Wo kein Kläger, da kein Richter“ werden Gasfelder erschlossen oder Kohlekraftwerke gebaut und dabei internationale Verträge wie das Paris-Abkommen oder nationale Gesetze missachtet. Auch die (fehlenden) nationalen politischen Entscheidungen zu einem wirksamen Einhalten des Paris-Abkommens ergeben rechtliche Widersprüche. Hier kann die Zivilgesellschaft die Einhaltung im demokratischen Prozess einfordern. Aktivist*innen, die gegen derartige Rechtsverstöße protestieren, überschreiten dabei zum Teil bewusst und im Interesse des Gemeinwohls das geltende Strafrecht und werden wegen Straftaten wie Nötigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte oder Hausfriedensbruch angeklagt. Bei ihrer Verteidigung sollten der Anlass und Auslöser ihrer Aktionen und damit die Klimakatastrophe berücksichtigt und vorgebracht werden. So haben die Gerichte die Möglichkeit, sich mutig in die Debatte einzubringen, die Aktivist*innen auf ihre Art zu unterstützen und gegebenenfalls das Recht fortzubilden.

Zum einen kann die Erläuterung des Hintergrundes der Tat zu einem milderen Urteil oder gar Freispruch des/ der Mandant*in führen, zum anderen kann – in Absprache mit dem/ der Mandant*in – der Prozess auch als politische Bühne genutzt werden.
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Folgende Themen sollen besprochen werden:

  • Ablauf des Strafverfahrens und relevante Straftatbestände § 123, §113, 114, 125 StGB, sowie kleiner Schwerpunkt Identitätsverweigerung und Untersuchungshaft
  • Klimawissenschaft: Stand der Forschung und Handlungsnotwendigkeit
  • Ansatzpunkte für die Verteidigung aus klimawissenschaftlicher Sicht, § 34 StGB
  • Praxisüberlegungen und Austausch: Wie bringen wir diese Inhalte in die Verfahren ein?
  • Welche Erfahrungen gibt es? Wir können wir gut zusammenarbeiten?

Zwischen den Vorträgen soll der Fokus auf Austausch und Diskussion liegen.

Referent*innen
Rechtsanwältin Dr. Anna Luczak, Berlin
Rechtsanwalt André Horenburg, Hamburg
Klimawissenschaftlerin Inga Menke von Climate Analytics

Termin und Kursort
11.06.2022 | 10:00 – 16:00 (5 Zeitstunden nach FAO)
Robert-Havemann-Saal im Haus der Demokratie und Menschenrechte | Greifswalder Str. 4 | 10405 Berlin

Teilnahmebeitrag
100/130 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung
mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
160/220 € für RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder
(jew. incl. MwSt.)

Die Fortbildung findet unter der 2G-Bedingung statt.

Anmeldungen für Rechtsanwält*innen bitte bis 01.06.2022 über den RAV.

Die aktivistische Perspektive
Wie die Gerichte derzeit oftmals mit Anklagen gegen Aktivist*innen umgehen, erzählt Henning Jeschke in einem aktuellen Erfahrungsbericht.

Für juristisch versierte bzw. interessierte Aktivist*innen gibt es die Möglichkeit, kostenlos an dieser Veranstaltung teilzunehmen. Meldet euch dazu direkt bei uns unter post[at]greenlegal.eu.

Menschen halten ein Plakat mit der Aufschrift Scientists for Future hoch.

Wann

11. Juni 2022    
10:00 - 16:00

Veranstaltungstyp