Fragen und Antworten zur Bundesverkehrswegeplanung
Welche Fernstraßen aus- und neugebaut werden, ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 und dem darauf beruhenden Bedarfsplan für Bundesfernstraßen in Anlage 2 zum Fernstraßenausbaugesetz (FStrAbG) festgelegt. Diese Entscheidung des Gesetzgebers hat weitreichende Konsequenzen für den Ausbau des Straßennetzes und die Verkehrswende, aber auch für die Rechtsschutzmöglichkeiten gegen einzelne Vorhaben.
Um das komplexe Instrument der Bundesverkehrswegeplanung, seiner Umsetzung und Auswirkungen besser verständlich und zugänglich zu machen, haben wir die häufigsten rechtlichen Fragen von Umweltverbänden, Intiativen und Aktivist*innen in einem Dokument gesammelt und beantwortet:
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